Die Zuständigkeiten der kirchlichen Gerichte im Spiegel der Legistik

Autores/as

  • Maximiliane Kriechbaum

Palabras clave:

Europäisches Recht, kirchliche Gerichte, römisches Recht

Resumen

Das mittelalterliche europäische Recht ist bekanntermaßen durch ein Zusammenspiel zweier Rechtskreise gekennzeichnet, kirchlichem und weltlichem Recht. Ausgehend von dem spätantiken kirchlichen Grundsatz „Ecclesia vivit lege romana“1 hatte die Kirche zunächst das römische Recht zur Grundlage ihres rechtlichen Handelns gemacht, es gleichzeitig aber auch ihren Bedürfnissen und moralischen Vorstellungen entsprechend in neuen eigenen Rechtssätzen verändert, eingeschränkt, erweitert2. Die Kirche hatte dabei – nicht erst seit dem Mittelalter – zusätzlich zur weltlichen Gerichtsherrschaft und Rechtsprechung auch eine eigene Gerichtsbarkeit geschaffen3. Daraus entwickelten sich Zuständigkeitsfragen und Konkurrenzen, die regional, insbesondere in England und Frankreich, auch auf politischer Ebene ausgetragen wurden4. In Italien und Deutschland hingegen war man zumindest auf Reichsebene politisch stärker zu einem Zusammenwirken mit der kirchlichen Gerichtsbarkeit bereit5. Darüber hinaus läßt sich auch die Frage stellen, wie weltlicherseits der Berufsstand der Juristen zu den konkurrierenden oder ausschließlichen Zuständigkeiten der kirchlichen Gerichtsbarkeit eingestellt war. Hierzu sollen im Folgenden die Äußerungen der italienischen und französischen Legisten zum kanonischen Recht – einschließlich kanonistischer Lehre – der Zuständigkeiten kirchlicher Gerichte beleuchtet werden

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Publicado

2016-11-01

Cómo citar

Maximiliane Kriechbaum. (2016). Die Zuständigkeiten der kirchlichen Gerichte im Spiegel der Legistik. GLOSSAE. European Journal of Legal History, (13), pp. 342–370. Recuperado a partir de https://glossae.eu/glossaeojs/article/view/242

Número

Sección

Estudios